- Übernahme der Verwaltung von fremden Vermögen
- Halten von Gesellschaftsanteilen
- Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
- Vornahme von Nachlaßverwaltungen
- Durchführung von Liquidationen
- Bereitschaft zur Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandanten in Unternehmen
- Abwicklung von Treuhandaufträgen