• Übernahme der Verwaltung von fremden Vermögen
  • Halten von Gesellschaftsanteilen
  • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
  • Vornahme von Nachlaßverwaltungen
  • Durchführung von Liquidationen
  • Bereitschaft zur Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandanten in Unternehmen
  • Abwicklung von Treuhandaufträgen
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Kanzlei von Buengner